Was zahlt die Kasse? /Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
Seit 2003 werden mit Hilfe der kieferorthopädischen Indikationsgruppen die Ausprägungen einer vorliegenden Gebiss- und Kieferfehlentwicklung zur Kosteneinsparung im Gesundheitssystem in einen Schweregrad 1-5 eingeteilt. Ab der zweiten Phase des Zahnwechsels (Wechsel der seitlichen Zähne) bis zum Ende des 17. Lebensjahres werden die Kosten für eine kieferorthopädisch – kieferchirurgische Grundbehandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn in einer Befundgruppe ein Schweregrad von KIG 3 oder mehr erreicht wird.
Bei einer Einteilung in die Indikationsgruppen KIG 1-2 können auch medizinisch notwendige Behandlungen nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden und müssen als Privatleistung abgerechnet werden. Wenn wir bei Ihrem Kind Fehlstellungen der Ausprägung KIG 1 oder 2 feststellen, erhalten Sie und Ihre Krankenkasse eine schriftliche Mitteilung über den Ausprägungsgrad. Es besteht die Möglichkeit, die von uns festgestellte Indikationsgruppe von einem unabhängigen Gutachter der Krankenkasse überprüfen zu lassen. Falls Sie ein Gutachten zu Überprüfung der Kostenübernahme wünschen, müssen Sie dieses in der Regel schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wir unterstützen Sie gerne und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
KIG 1-2 bis zum Ende des 17. Lebensjahres:
Bei Fehlstellungen vom Schweregrad KIG 1 und 2 können die Behandlungskosten nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Unter KIG 1-2 fallen folgenden Zahnfehlstellungen:
- Kleine bis mittlere Frontzahnstufe (Schneidekantenabstand der oberen und unteren Frontzähne bis zu 6 mm)
- Offener Biss (Spalt zwischen den Zähnen beim Zusammenbeißen 2 mm oder weniger)
- Tiefer Biss ohne Verletzungen des Gaumens
- Kopfbiss (seitlicher Höcker-Höcker-Biss)
- Engstände (Kontaktpunktabweichung der Frontzähne 3 mm oder weniger)
- Platzmangel für Seitenzähne bis zu 3 mm
- Lücken
KIG 3-5 bis Ende des 17. Lebensjahres
Für die Schweregrade KIG 3-5 wird eine kieferorthopädische Grundbehandlung bei der gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Unter KIG 3-5 fallen folgenden Zahnfehlstellungen:
- Große Frontzahnstufe (Schneidekantenabstand der oberen und unteren Frontzähne über 6 mm)
- Umgekehrte Frontzahnstufe
- Offener Biss (Spalt zwischen den Zähnen beim Zusammenbeißen über 2 mm)
- Tiefer Biss mit Verletzungen des Gaumens
- Seitlicher Fehlbiss (Zahn durch Außen- oder Innenstand ohne Kontakt)
- Kreuzbiss
- Engstände (Kontaktpunktabweichung der Frontzähne über 3 mm)
- Platzmangel für Seitenzähne über 3 mm
Frühbehandlung
Bei bestimmten Zahn- und Kieferfehlstellungen empfehlen wir schon vor der zweiten Phase des Zahnwechsels eine kieferorthopädische Frühbehandlung, um frühzeitig das Kieferwachstum zu lenken und die Chance zu haben, auf eine Extraktion von bleibenden Zähnen oder eine spätere Operation verzichten zu können.
Für folgenden Zahnfehlstellungen kann auch über die gesetzliche Krankenkasse eine Frühbehandlung beantragt werden:
- Extreme Frontzahnstufe (Schneidekantenabstand der oberen und unteren Frontzähne über 9 mm)
- Umgekehrte Frontzahnstufe
- Offener Biss (Spalt zwischen den Zähnen beim Zusammenbeißen über 4 mm
- Seitlicher Fehlbiss (Zahn durch Außen- oder Innenstand ohne Kontakt)
- Kreuzbiss
- Platzmangel für Seitenzähne über 3 mm
Ab dem 18. Lebensjahr
Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen nur noch übernommen, wenn eine ausgeprägte Kieferfehlstellung vorliegt, die ein kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisch Vorgehen notwendig macht.
Bei folgenden Kieferfehlstellungen kann über die gesetzliche Krankenkasse eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung beantragt werden:
- Extreme Frontzahnstufe (Schneidekantenabstand der oberen und unteren Frontzähne über 9 mm)
- Umgekehrte Frontzahnstufe mit Kieferfehlstellung
- Offener Biss (Spalt zwischen den Zähnen beim Zusammenbeißen über 4 mm mit Kieferfehlstellung)
- Seitlicher Fehlbiss mit Kieferfehlstellung (Zahn durch Außen- oder Innenstand ohne Kontakt)
- Einseitiger Kreuzbiss mit Kieferfehlstellung