Weisheitszahn

Neue Leitlinie – Weisheitszahnentfernung

WeisheitszahnWeisheitszähne – Wann sollte eine Entfernung in Betracht gezogen werden?

32 Zähne umfasst das vollständige Gebiss eines Erwachsenen. Der Weisheitszahn ist der jeweils hinterste von drei Backenzähnen und somit der achte Zahn auf jeder Kieferseite. Im Vergleich zu allen anderen Zähnen ist seine Entwicklung erst im Erwachsenenalter abgeschlossen und entwickelt mit einer Häufigkeit von 25% gar keinen Zahnkeim.

Oft reicht der Platz im Kiefer für den Weisheitszahn nicht aus, sodass die Gefahr besteht, dass dieser schief in die Mundhöhle durchbricht, dabei ggf. nur teilweise herauswächst oder ganz im Kiefer verbleibt. Da die Weisheitszähne aufgrund ihrer Lage häufig schwer zu pflegen sind, ist die Gefahr von Karies, Entzündungen an Zahnfleisch, Knochen oder Zahnwurzel relativ groß. Bei bereits erkrankten Weisheitszähnen wird daher häufig eine Entfernung empfohlen, um die Gefahr von neuerlichen Problemen und die Beeinträchtigung der Nachbarzähne zu vermeiden.

Eine Entfernung sollte in Betracht gezogen werden:

  • bei wiederholter Entzündungen der Schleimhautkapuze des Weisheitszahns (sog. Dentitio difficilis)
  • bei Karies oder Wurzelentzündungen des Weisheitszahnes
  • bei Zysten, anderen Erkrankungen oder Veränderungen der Umgebung des Weisheitszahns
  • bei Gefährdung des Nachbarzahnes
  • wenn Weisheitszähne eine geplante Operation am Kiefer erschweren
  • wenn Weisheitszähne das Zusammenbeißen stören
  • wenn sich die Weisheitszähne nicht regulär in die Zahnreihe eingliedern können
  • wenn Weisheitszähne Zahnfehlstellstellungen verursachen oder eine kieferorthopädische Behandlung erschweren

Ob die so genannten „Achter“ entfernt werden müssen, eine regelgerechte Einstellung zu erwarten ist oder sie sogar als Ersatz verlorener oder stark geschädigter Backenzähne dienen können, ist immer eine individuelle Einschätzung. Hierfür wird in der Regel neben einer allgemeinen zahnärztlichen und kieferorthopädischen Untersuchung eine Übersichtsröntgenaufnahme (Panoramaschichtaufnahme) angefertigt. In speziellen Fällen, beispielsweise wenn der Weisheitszahn nahe am Unterkiefernerv liegt, kann eine dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT-Dentale Volumentomografie) erforderlich sein. Ihr Hauszahnarzt sollte gemeinsam mit dem Kieferorthopäden eine Bewertung der Situation vornehmen und daraus eine Empfehlung für Sie ableiten.

Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien zur <a title=“Link zum Portal AWMF – Portal der wissenschaftlichen Medizin“ href=“http://www.dgzmk acheter viagra pharmacie france.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/weisheitszaehne_patienteninformation_2013_1_01.pdf “ target=“_blank“>„Operativen Entfernung von Weisheitszähnen“

Leitlinien beschreiben, was nach dem derzeitigen Stand des Wissens das Beste für den Patienten ist. Sie dienen als Richtlinie für Ärzte bei Prävention, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen.

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WICHTIGE HINWEISE

 

Liebe PatientInnen, liebe Eltern, liebe KollegInnen,

unsere Fachzahnarztpraxis steht für rechtzeitige, präventive Kieferorthopädie - möglichst ohne Brackets (feste Zahnspange).

Als Privatpraxis werden auch Erstberatungen ausschließlich auf Basis der privaten Gebührenordnung abgerechnet werden.

 

Ein sehr großer Anteil unserer Patienten sind gesetzlich versicherte Patienten als Selbstzahler.

Wenn Sie auch ihrem Kind eine rechtzeitige und innovative Behandlung ermöglichen wollen, lautet unsere Empfehlung:

--> Für gesetzlich Versicherte sollte eine ZUSATZVERSICHERUNG vor dem ersten Beratungstermin abgeschlossen sein - für beste Kostenübernahmevoraussetzungen.

 

Wann soll mein Kind das erste Mal zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?

--> Eine ERSTVORSTELLLUNG für eine KFO-Behandlung empfehlen wir für Kinder im Alter von 6-7 Jahren.

--> Zur präventiven Beratung unter 6 Jahren bieten wir außerdem eine interdisziplinäre Klein-Kind-Sprechstunde an.

--> Im Elternvortrag Präventive Kieferorthopädie gebe ich in unserer Akademie am Derbypark viele Tipps, wie ein physiologisches Kieferwachstum im Kindesalter gefördert werden kann. (kostenfrei)

 

Wir freuen uns auf Sie und ihr Kind!

Herzlichst Ihre

 

 

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

 

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